Erweitertes Führungszeugnis ohne Aussagekraft
Apostel verhindern durch ihr Verhalten entsprechende Einträge
Es ist, wie es aussieht, aktuell eine Besonderheit der Neuapostolischen Kirche Süddeutschland K.d.ö.R., von allen aktiven Amts- und Funktionsträgern, ohne Einzelfallprüfung und gesetzliche Grundlage, ein erweitertes Führungszeugnis einzufordern.
Eine diesbezüglich am 18. Juli 2017 herausgegebene Richtlinie lautet:
„Erweitertes Führungszeugnis (EFZ)‒Alle Amtsträger, Lehrkräfte und Jugendbetreuer/-innen werden gemäß §72a SGB VIII dazu aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.“
(…)
Der ganze Artikel steht hier zum Download zur Verfügung: