Seit Juli 2016 werden in der Neuapostolischen Kirche Süddeutschland K.d.ö.R. alle Amtsträger sowie Funktionsträgerinnen und Funktionsträger aufgefordert, einen "Verhaltenskodex zur Prävention von Grenzverletzungen, sexuellem Missbrauch und Gewalt“ zu unterschreiben. Wer diesen nicht unterschreibt, kann ab sofort kein Amtsträger oder Funktionsträger mehr sein. Auch neue Ordinationen werden von dieser Unterschrift abhängig gemacht.
In diesem "Verhaltenskodex" verpflichtet sich der Unterzeichner / die Unterzeichnerin unter anderem zum Beispiel unter Punkt 6:
"Ich beziehe aktiv und eindeutig Stellung gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten, gleich, ob es in Wort oder in Tat geschieht."
Allein die Aussage "diskriminierendes Verhalten in Wort und Tat" lässt erahnen, dass es sich hier um ein breites Spektrum handelt. Was könnte alles unter diesen Begriff fallen? Um einer möglichst umfangreichen Antwort näher zu kommen, werden hier nach und nach Beispiele gesammelt, um eine entsprechende Sensibilität zu erzeugen. Ebenfalls kann sich jeder Amts- und Funktionsträger und jede Funktionsträgerin der Neuapostolischen Kirche Süddeutschland K.d.ö.R. beim Lesen dieser gesammelten Beispiel fragen, inwieweit sie oder er allein den Punkt 6 des "Verhaltenskodex" auch tatsächlich umsetzen und er oder sie durch eine geleistete Unterschrift dieser Verpflichtung nachkommen kann.
Wie wird Diskriminierung grundsätzlich definiert?
"Diskriminierung ist, wenn Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft, Nationalität, Sprache, Religion, Weltanschauung, sexuellen Identität, ihrer äußeren Erscheinung, aufgrund einer Behinderung, ihres Geschlechts, Alters, ihres sozialen Status oder einer chronischen Erkrankung benachteiligt, ausgegrenzt, schikaniert oder körperlich angegriffen werden."
Quelle: http://www.oegg.de/index.php?de_was-ist-diskriminierung
Neben dieser grundsätzlichen Definition gibt es zum Thema Diskriminierung sicher noch weitere Facetten. Vieles wird als solche vielleicht gar nicht wahrgenommen, da die notwendige Sensibilisierung fehlt. Die im neuen "Verhaltenskodex" der Neuapostolischen Kirche Süddeutschland K.d.ö.R. nunmehrige Aufforderung und durch Unterschrift akzeptierte Verpflichtung, unter anderem gegen diskriminierendes Verhalten in Wort und Tat aktiv Stellung zu beziehen, erfordert eine eingehende Beschäftigung mit diesem oft übersehenen Thema.
Eigene Erfahrungen und Beobachtungen – besonders auch im kirchlichen Bereich – sowie Vorschläge was diskriminierend in Wort und Tat sein könnte, bitte über das Kontaktformular oder per E-Mail zusenden. Die Zuschriften werden dann in dieser Liste veröffentlicht.
Weiterführender Link:
Wortlaut des Verhaltenskodex
Hier steht die Liste möglicher Diskriminierungen in der NAK als Download zur Verfügung:
Diskriminierung ist/kann sein ... | |
---|---|
1 | Wenn Frauen von Amtsträgern als Gehilfin bezeichnet werden. |
2 | Wenn Frauen nicht in ein Amt ordiniert werden, weil sie keine Männer sind. |
3 | Wenn Verstorbene die nicht neuapostolisch sind, automatisch als Unerlöste klassifiziert werden, für welche neuapostolische Christen beten sollen/müssen. |
4 | Wenn der Forschungsbericht über die Zeit der Botschaft von Stammapostel J. G. Bischoff von der NAKI nicht veröffentlicht wird und somit die im Vertrauen zur NAKI erbrachte Mitarbeit der betreffenden Zeitzeugen abgewertet wird und die Zeitzeugen selbst diskreditiert werden. Auch der Betrug am Vertrauen der Zeitzeugen kennzeichnet eine – diesen hochbetagten Menschen gegenüber – abwertende und ausgrenzende Handlungsweise. |
5 | Wenn formelle Mitglieder stigmatisiert werden. |
6 | Wenn Kindern in der Sonntagsschule beigebracht wird, dass ein Nicht-Neuapostolisches Elternteil nicht zur Braut des Herrn zählt, bei der Wiederkunft Jesu nicht dabei sein wird, und das Kind sich somit innerlich unbemerkt von diesem Elternteil verabschiedet. |
7 | Wenn die vordersten Kirchen-Parkplätze nicht den gebrechlichen bzw. fußkranken Gottesdienstbesuchern, sondern den höheren Amtsträgern vorbehalten werden. |
8 | Wenn man von den Menschen "da draußen" spricht. |
9 | Wenn homosexuelle Gemeindemitglieder keine Amtsträger werden können. NAK Homosexualität und Amtsverständnis |
10 | Wenn Geistliche anderer Denominationen keine Geistlichen sind, da sie nicht von NAK-Aposteln eingesetzt sind. |
11 | Wenn nur Apostel die dem Schweizer NAKI-Verein angehören, also mit dem Stammapostel in der Einheit stehen, echte Apostel sind. Apostel anderer apostolischen Gemeinschaften fallen hier unter den Tisch. |
12 | Wenn das Wort der Basis nicht gehört wird bzw. nicht gerhört werden will. |
13 | Wenn der NAK-Basis wichtige Informationen, wie eine detaillierte Offenlegung der von ihr gegebenen Finanzmittel und des dadurch entstandenen Kirchenvermögens vorenthalten werden. |
14 | Wenn zu amtsniederen Amtsrägern von amtshöheren Amtsrägern nicht aufgeschaut wird. Obwohl alle aus dem Apostelamt gesandt sind, zählt das Wort eines amtshöheren Amtsträger in der Regel mehr. |
15 | Wenn Achtsamkeit (hier in der NAK Süddeutschland) nur gegenüber Kindern und Jugendlichen erklärt werden soll. Was ist mit anderen Menschen? Gehandicapte, Minderheiten, Christen allgemein, älteren Menschen ...? |
16 | Wenn bei großen Gottesdiensten gemeindefremde Amtsträger in Ruhe, dienstfreie Amtsträger und Amtsrägersfrauen höherer Amtsträger die Top-Plätze reserviert bekommen, und die gemeindeeigenen Geschwister schauen müssen, wo sie sitzen können, meistens mit viel schlechterer Sicht und schlechteren Platzverhältnissen. |
17 | Wenn eine Gemeinde ihr Kirchengebäude mitfinanziert und nur mit einer Mieterin verglichen wird, die sogar weniger Rechte hat wie in einem normalen Mietverhältnis. Sie darf nicht selbst bestimmen oder wenigsten mitbestimmen, welche Veranstaltungen (zum Beispiel Sprachkurse für Flüchtlinge, Ökumenische Gottesdienste etc.) in ihren Räumlichkeiten durchgeführt werden, und sie darf nicht einmal selbst auf dem "schwarzen Brett" frei aushängen, was für sie wichtig erscheint. |
18 | Wenn Mitgliedern, welche nicht mehr in die Gottesdienst kommen zum Beispiel im Gebet unterstellt wird, sie hätten sich von Gott abgewendet und er möge ihnen "nachgehen" und sie wieder auf den richtigen Weg bringen. |
19 | Wenn (indirekt) gelehrt wird, alle christlichen Kirchen – außer der neuapostolischen – hätte keine rechte (richtige) Sakramentsverwaltung und keine rechte (richtige) Wortverkündigung. Nach NAK-Lehre werden andere Christen somit in ihren Kirchen und Gemeinschaften falsch gelehrt und erleben keine Vergebung ihrer Sünden. So ist es im Katechismus nachzulesen: "Mit der Wiederbesetzung des Apostelamts ist es auch zur Wiederherstellung der rechten Sakramentsspendung gekommen. [...] Ebenso kann wieder die Sündenvergebung durch Apostel verkündigt werden. So sind das Amt und die damit verbundene rechte Sakramentsspendung sowie die rechte Wortverkündigung als wesentliche Elemente der Kirche Christi in der geschichtlichen Wirklichkeit erneut vollständig vorhanden." (KNK, 2012, 6.4.2.3 Die Kirche Jesu Christi nach der Wiederbesetzung des Apostelamts) |
20 | Wenn Amtsträger gleichgeschaltet werden und dies als „brüderliches Einssein“ bezeichnet wird. |
21 | Wenn schlecht ausgebildete Organisten und Dirigenten eingesetzt werden, die sich dann aufgrund ihres Ausbildungs-Defizits blamieren. |
22 | Wenn ein Vater als Amtsträger über Gebühr zeitlich und psychisch beansprucht wird und er somit den Bezug zu seiner Familie verliert oder nie findet |
23 | Wenn „irdische“ Begabungen als zu vermeidende Weltlust bezeichnet wird. |
24 | Wenn einem durch betreutes Denken die Fähigkeit genommen wird, den von Gott geschenkten freien Willen einzusetzen. |
25 | Wenn Amtsträger ungefragt Ratschläge oder gar Verhaltensanweisungen erteilen. |
26 | Wenn eine Personengruppe oder Charaktere als negatives Beispiel verwendet werden, z. B. in der Predigt |
27 | Wenn sich Gottesdienstteilnehmer keine schönen Kleider leisten können und somit im Gottesdienst negativ auffallen. |
28 | Wenn Kinder, die im Gottesdienst nicht stillsitzen, bestraft werden. |
29 | Wenn Eltern, deren Kinder sich kindgerecht verhalten, von anderen Gemeindemitgliedern abgestraft werden. |
30 | Wenn sich Eltern als schlechte Eltern fühlen, wenn ihre Kinder nichts mehr von der Kirche wissen wollen. |
31 | Wenn Menschen versuchen, „Gehorsam“ oder „Glaubensgehorsam“ zu interpretieren. |
32 | Wenn man dazu aufgefordert wird, den Gottesdienst nachklingen zu lassen und darüber zu reden, denn dabei werden solche entlarft, die den Gottesdienst nicht aufmerksam verfolgt haben. |
33 | Wenn jemand zugeben muss, keine Glaubenserlebnisse zu haben |
34 | Wenn Gottesdienstteilnehmer durch transzendentale Musik vor dem Gottesdienst aufs vorbehaltlose Verinnerlichen der Predigt vorbereitet werden. |
35 | Wenn die Unterschrift unter den Verhaltenskodex nur für Amtsträger der NAK-Süddeutschland gilt, und nicht für alle Amtsträger aller NAK-Gebietskirchen weltweit |
36 | Wenn das erweiterte Führungszeugnis nur für Amtsträger der NAK-Süddeutschland gilt, und nicht für alle Amtsträger aller NAK-Gebietskirchen weltweit |
37 | Wenn das polizeiliche Führungszeugnis nur von Amtsträgern (der NAK-Süddeutschland) und nicht auch von den Geschwistern eingefordert wird |
38 | Wenn Amtsträger – die Seniorenbeauftragte sind – dazu aufgefordert werden, per Unterschrift und Führungszeugnis für das Konzept "Achtsamkeit" – das sich auf Kinder und Jugendliche bezieht – einzustehen. |
39 | Wenn nur die gehört werden, die alles gut finden, und Kritiker nicht gehört werden. |
40 | Wenn andersdenkende als "Kritiker" bezeichnet werden. |
41 | Wenn Geschwister, die Konsequenzen gezogen haben, als Abgefallene bezeichnet werden. |
42 | Wenn man vergessen hat, dass man selbst im Laufe der Kirchengeschichte mehrfach abgefallen ist, und stattdessen andere als Abgefallene bezeichnet. |
43 | Wenn höhere Amtsträger als Segensträger und Vorangänger bezeichnet werden (und diese sich auch gerne so sehen), und parallel amtsniedere Amtsträger von amtshöheren Amtsträgern nur als (einfache) Amtsträger benannt und gesehen werden. |
44 | Wenn kurze Hemds-Ärmel bei Jackenentfall (ab warmen Sommertemperaturen) tabu sind oder nicht gerne gesehen werden. |
45 | Wenn Schreiben und Anfragen an Kirchenfunktionäre (Stammapostel, Bezirksapostel, Apostel) unbeantwortet bleiben. |
46 | Wenn vor oder nach Stammapostel-Gottesdiensten der Stammapostel und seine Begleitung sich keine Zeit für Geschwister und Amtsträger der niederen Amtsstufen nehmen. |
47 | Wenn Amts- und Funktionsträger, die jahrelang ihre Arbeit treu gemacht haben und im Umgang mit Kindern und Jugendliche unauffällig waren, nun die definierten Spielregeln unterschreiben müssen. |
48 | Wenn für manche Gottesdienstbesuche eine Einlasskarte die Voraussetzung ist, zumal Gottesdienste laut Katechismus offene Veranstaltungen sind. |
49 | Wenn das Kundtun der Meinung anderer im Internet von der NAK-Kirchenleitung schlecht geheißen wird, während sie ihre eigenen Ansichten, Erkenntnisse und Aussagen im Internet permanent veröffentlicht , damit sie gelesen und wahrgenommen werden. |
50 | Wenn Religionsgottheiten ohne Existenznachweis als Gottheit dargestellt werden müssen. |
51 | Wenn Gottesdienste vom Stammapostel besondere Gottesdienste sind, sowie auch als Bausteine zur Vollendung bezeichnet werden, und "normale" Gottesdienste – zum Beispiel von einem Priester durchgeführt – nicht. |
52 | Wenn der Segen unseres Gottes – für eine Hochzeit – erst nach Abschluss eines Gottesdienstes – eine halbe Stunde später – dem Brautpaar erteilt wird, weil die Ehefrau und der Ehemann schon vorher einmal verheiratet waren. |
53 | Wenn die Haustaufe für ein Kind von der Kirchenleitung angeordnet wird – weil die Eltern schon vorher einmal verheiratet waren. |
54 | Wenn der Segen unseres Gottes – für eine Goldenen Hochzeit – von der NAK nicht erteilt wird, weil ein Ehepartner nicht neuapostolisch ist. |