Das ACK-Bekenntnis und die NAK
Gastmitglied Neuapostolische Kirche nicht konform
Etliche christliche Kirchen und Gemeinschaften wollen es unbedingt sein, jedoch nicht alle:
Mitglied in der ACK Deutschland. Diese drei Buchstaben stehen für die „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland e.V.“. Die ACK ist als Verein organisiert. Wer Mitglied werden darf und wer nicht, darüber entscheiden die Mitgliedskirchen. Für Gastmitglieder reicht die Zustimmung einer zwei Drittel Mehrheit. Voraussetzung für eine Aufnahme ist die Anerkennung von §1, Absatz 2 der Satzung: (…)
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Das ACK-Bekenntnis und die NAK
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