Am 7. Februar 2019 gab die ACK Deutschland auf ihrer Website bekannt:
„Auf der kommenden Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland am 3.-4. April 2019 in Hofgeismar wird die Neuapostolische Kirche (NAK) als neues Gastmitglied der ACK aufgenommen werden.“
Was auf den ersten Blick nicht auffällt: Es gibt gar keine „Neuapostolische Kirche“ die als Körperschaft einen Vertrag als neues Gastmitglied mit der »Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland e.V.« eingehen könnte. In Deutschland gibt es nur vier Gebietskirchen die jeweils als eigene Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.), mit jeweils einem eigenen Kirchenpräsidenten fungieren.
- Die ACK gliedert sich in lokale ACK´s. Hier können lokale NAK-Gemeinden Mitglied werden.
- In regionale ACK´s. Hier können NAK-Gebietskirchen Mitglied werden.
- In die ACK Deutschland, oder formal richtig »Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland e.V.«. Hier könnte eine „Neuapostolische Kirche Deutschland K.d.ö.R.“ Mitglied werden, welche es jedoch nicht gibt.
Um herauszubekommen mit wem die »Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland e.V.« nun einen Vertrag über eine NAK-Gastmitgliedschaft abschließen möchte, hat sich Franz-Christian Schlangen der Sache angenommen und entsprechende Anfragen formuliert.
Alles dazu ist auf seiner Website unter folgendem Link einsehbar.
Die beiden Schriftstücke von Franz-Christian Schlangen an die ACK und andere Adressen stehen auch hier zum Download zur Verfügung: