Für Menschen die in der Neuapostolischen Kirche (NAK) aufgewachsen sind und sozialisiert wurden, ist es so selbstverständlich wie das tägliche Brot: Das „Entschlafenenwesen“. Schon von Kind an lernen die Mitglieder, dass es einen direkten Kontakt zwischen Lebenden und Toten gibt und dieser in ganz besonderen „Gottesdiensten für Entschlafene“ konsequent gepflegt wird. Kaum jemand macht sich anscheinend einmal Gedanken, was da wirklich passiert und welche Aussenwirkung diese neuapostolische Besonderheit hat. So wird der NAK immer wieder einmal vorgeworfen sie betreibe Spiritismus. Diesen Begriff möchte sie aber nicht mit ihrem „Entschlafenenwesen“ in Verbindung gebracht sehen, denn im Alten Testament wurde dieser eindeutig verboten.
Vorwurf des praktizierten Spiritismus
Stammapostel Jean-Luc Schneider hat in letzter Zeit immer wieder – mehr oder weniger direkt – darauf hingewiesen, dass neuapostolische Kirchenlehre vergangener Jahrzehnte und Jahre der Korrektur bedürftig ist. So sagte er im Januar 2015 in Luxemburg:
„Wir müssen immer wieder prüfen, ob unsere Lehre dem Willen Gottes angepasst ist, ob es da Änderungsbedarf gibt. Wenn wir erkennen: Ja, jetzt verstehen wir den Herrn Jesus besser!, dann müssen wir Veränderungen vornehmen, müssen uns anpassen, weil wir feststellen: Was wir einmal gepredigt haben, entspricht nicht mehr dem Willen Gottes.“
Somit ist ihm mit Sicherheit auch die Tatsache bewusst, dass es sich bei den sakramentalen Handlungen an Toten um praktizierten Spiritismus handelt. Eine Lehränderung wäre möglich, denn schon Stammapostel Richard Fehr hat das viele Jahre lang „notwendige“ Öffnen der „Zugänge zum Reich Gottes“ und zum „Altar der Gnade“ vor einen „Gottesdienst für Entschlafene“ im Jahre 2001 einfach abgeschafft. Begründung: Vom Herrn geschenkte Erleuchtung! Genau so könnte auch Stammapostel Schneider argumentieren. Jedoch liegt bei der Spendung von „heilsnotwendigen Sakramenten“ an Tote die Sache etwas anders. Die Abschaffung dieser Handlungen wären sicher schwieriger, denn dann könnte die berechtigte Frage gestellt werden: (…)
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