Leserfrage von Silke Gorklo zum Beitrag: Gottesdienstbesuch nicht freiwillig
Wie schaut es denn in dem Zusammenhang mit der Sündenvergebung aus,
die ja der Selbstprüfung unterliegt?
Wenn ein Gläubiger aus welchen Gründen auch immer nicht am
Abendmahl teilnimmt, weil er mit sich /dem Nächsten/ oder Gott nicht
im Reinen ist, was ist dann?
Da gerät er in innere Bedrängnis, er muss die Gnade annehmen (lt..
Katechismus) aber kann es vor Gott nicht, da er ja ehrlich sein will.
Er sagt sich , wenn ich dennoch zum Abendmahl ginge, wäre ich nicht
authentisch, würde lügen und quasi „mir zum Gericht essen“ (siehe
auch Paulus zu den Korinthern „Wer unwürdig das Brot isst und den
Becher des Herrn trinkt, der isst und trinkt sich das Gericht“ (1 Kor
11,27-29)
Was nun?