Im 5. Glaubensartikel geht es um jene die für ein Amt ausersehen sind:
„Ich glaube, dass die von Gott für ein Amt Ausersehenen nur von Aposteln eingesetzt werden und dass aus dem Apostelamt Vollmacht, Segnung und Heiligung zu ihrem Dienst hervorgehen.“
In der Erläuterung heisst es (KNK 2.4.5):
„Gott ist es, der jemanden für ein Amt ausersieht. Von daher ist das Amt kein menschliches Werk und letztlich auch nicht das der Gemeinde, sondern es ist Gottes Gabe an seine Kirche. Der Mensch, so wird im Glaubensartikel ausgedrückt, trägt sein Amt aufgrund göttlichen Willens und nicht menschlicher Entscheidung. … Die „Heiligung“ weist darauf hin, dass Gott selbst in seiner Heiligkeit und Unantastbarkeit durch das Amt handeln will. … Da aus dem Apostelamt „Vollmacht, Segnung und Heiligung zu ihrem [der Amtsträger] Dienst hervorgehen“, steht jeder Amtsträger in einer unaufhebbaren Relation zum Apostelamt.“
Gott selbst erwählt sich einen Menschen zum Dienst. Solche Berufungen gab es schon vor Jahrtausenden. So manches Berufungserlebnis ist in der Heiligen Schrift überliefert. Wer hat nicht schon das Gedicht gelernt, oder zumindest gehört:
„Dreimal hat der Herr gerufen, Samuel um Mitternacht, … horche still und ruft es wieder, sprich: O Herr, dein Knecht ist hier.“
Wenn Gott jemanden zum Dienst erwählt, dann machte er sich bei jenem auch bemerkbar.
Wie wird und wurde das Berufungserlebnis eines Saulus, der darauf zum Paulus wurde, in Gottesdiensten betont und hervorgehoben.
Als Judas seinen Weg ging und die Lücke wieder ausgefüllt werden sollte, da wurde zwischen zwei in Frage kommenden Männern das Los geworfen. Gott sollte die Berufung zeigen. Es heisst in der Schrift: „HERR, aller Herzen Kündiger, zeige an, welchen du erwählt hast unter diesen zweien …“. Dabei war es auch wichtig, dass beide Männer Zeugen des Wirkens Jesu waren.
Keine Apostelversammlung hat einen Matthias gewählt und kein Petrus ihn in sein Amt ordiniert. Es heißt nur: „Und er ward zugeordnet zu den elf Aposteln.“
Gott erwählt, es ist sein Wille und nicht menschliche Entscheidung, so der Text im Katechismus. Wie sieht jedoch die Wirklichkeit aus? Anders.
Die sechs Schritte zu einer Amtseinsetzung lauten:
- Bedürfnis (kurze Schilderung der Bedürfnisse)
- Vorschlag zur Amtseinsetzung als: …… (In der Regel durch den Gemeindevorsteher)
- Antrag und Unterschrift des Bezirksvorstehers
- Bemerkung und Unterschrift des Bischofs
- Bemerkung und Unterschrift des Apostels
- Verfügung des Bezirksapostels
Auf einem entsprechenden Formular gibt es keine Rubrik: Göttliche Zeichen der Berufung. Dafür wird der Charakter, das Glaubensleben des Einzusetzenden dokumentiert und weitergeleitet. Ebenso wie oft er wöchentlich im Werke Gottes tätig ist und wie es mit seinen Familienverhältnissen aussieht.
Die Erwählung und Berufung zum Amtsträger besteht aus der Schnittmenge von Bedürfnis, Vorschlag, Antrag, Bemerkungen und der finalen Verfügung.
„Ich glaube, dass die von Gott für ein Amt Ausersehenen nur von Aposteln eingesetzt werden …“
Richtig müsste es im Glaubensartikel heissen:
„Ich glaube, dass die von Gott für ein Amt Ausersehenen nur von Bezirksaposteln eingesetzt werden und diese Handlung in der Regel in dessen Auftrag von einem Apostel durchgeführt wird …“
Selbstverständlich kann kein Aussenstehender beurteilen, in wie fern Gott in den am Prozess der Amtseinsetzung beteiligten Personen Zeichen und Hinweise offenbart. Das bleibt, zumindest offiziell, wohl deren Geheimnis.
Auch folgende Erläuterung ist noch einer kurzen Aufmerksamkeit wert:
„Gott ist es, der jemanden für ein Amt ausersieht. Von daher ist das Amt kein menschliches Werk und letztlich auch nicht das der Gemeinde, sondern es ist Gottes Gabe an seine Kirche.“
Die Berufung durch Gott zu einem Amt ist Gabe an seine Kirche. Nach momentaner Kirchenlehre ist „seine Kirche“ die „Kirche Christi“ und diese besteht aus allen rite getauften Menschen. Wie kann es dann sein, dass Amtsträger in einen anderen Ort verziehen und ab diesem Zeitpunkt nie mehr zum Dienst, welcher Gottes Gabe an seine Kirche ist, gerufen werden? „… kein menschliches Werk und letztlich auch nicht das der Gemeinde …“ Wird ein von Gott berufener Amtsträger an einem anderen Ort von einem Beauftragten des Bezirksapostels in seinem Amt nicht mehr „bestätigt“, kann er auch nicht mehr den Dienst verrichten, zu welchem ihn Gott in seiner Kirche berufen hat. Gott erwählt und beruft, aber der Bezirksapostel entscheidet. Wie heisst es noch einmal in der Erläuterung:
„Da aus dem Apostelamt „Vollmacht, Segnung und Heiligung zu ihrem [der Amtsträger] Dienst hervorgehen“, steht jeder Amtsträger in einer unaufhebbaren Relation zum Apostelamt.“
Nicht aus Gott, dem Auftraggeber, kommen Vollmacht, Segnung und Heiligung, sondern aus dem Apostelamt und somit kann Gott auch nicht mehr darüber verfügen, wann, wo und ob überhaupt ein von IHM berufener Amtsträger seinen Dienst in der Kirche Christi ausführen darf.
Darüber gilt es nachzudenken.