Erweitertes Fuehrungszeugnis ohne Aussagekraft

Wo kein Urteil da kein Eintrag

Erweitertes Führungszeugnis ohne Aussagekraft

Apostel verhindern durch ihr Verhalten entsprechende Einträge

Es ist, wie es aussieht, aktuell eine Besonderheit der Neuapostolischen Kirche Süddeutschland K.d.ö.R., von allen aktiven Amts- und Funktionsträgern, ohne Einzelfallprüfung und gesetzliche Grundlage, ein erweitertes Führungszeugnis einzufordern.

Eine diesbezüglich am 18. Juli 2017 herausgegebene Richtlinie lautet:

Erweitertes Führungszeugnis (EFZ)‒Alle Amtsträger, Lehrkräfte und Jugendbetreuer/-innen werden gemäß §72a SGB VIII dazu aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.“

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